Veranstaltung Festsetzung

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Hinweise für Marl

    Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit. Die Veranstaltung darf jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Marl

    Adresse

    Hausanschrift

    Creiler Platz 1

    45768 Marl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02365 / 99-0

    E-Mail: info@marl.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Duisberg Straße 165

    45772 Marl

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marl

    Bei natürlichen Personen und auch für jeden Geschäftsführer/Vorstandsmitglied einer juristischen Person sind folgende Unterlagen vorzulegen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart "9" à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)Führungszeugnis für Behörden - Belegart "0" à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Finanzamt (Wohnortgemeinde)Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Stadtkasse (Wohnortgemeinde)Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis à www.vollstreckungsportal.deKopie des Personalausweises / Passes für Deutsche und EUStaatlerKopie des Aufenthaltstitels für NichtEU-Staatlerdetaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.AusstellerverzeichnisVollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag Zusätzlich werden folgende Unterlagen für eine juristische Person (z.B. GmbH oder UG) benötigt: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart "9" -> Bürgerbüro (BetriebsortHauptniederlassung)Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Finanzamt (BetriebsortHauptniederlassung)Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Stadtkasse (BetriebsortHauptniederlassung)Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis -> www.vollstreckungsportal.deHandels, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

    Formulare

    Hinweise für Marl

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Marl

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marl

    §§ 60 b, 64 - 71 b Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marl

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marl

    ca. 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Marl

    Bei der Festsetzung eines Marktes im Sinne der Gewerbeordnung können bis zu 2.300 Euro Verwaltungsgebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marl

    Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de