Veranstaltung Festsetzung

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Wer außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (an Sonn- und Feiertagen) Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen organisiert, benötigt eine behördliche Genehmigung.

    Die Genehmigung in Form einer "Marktfestsetzung" kann für Spezial- oder Jahrmärkte (§ 68 Gewerbeordnung) beim Gewerbeamt beantragt werden.

    Die Genehmigung ist mit besonderen Marktprivilegien verbunden, wie z. B. die Befreiung vom Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer*innen nach dem Sonn- und Feiertagsrecht oder die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.

    Der Veranstalter ist im Gegenzug verpflichtet, den Markt auch durchzuführen.

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Festsetzung von Spezial- oder Jahrmärkten:

    • Die Teilnehmer müssen überwiegend Gewerbetreibende sein (mindestens 12 gewerbliche Anbieter)
    • Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers muss gegeben sein
    • Markt ist zeitlich begrenzt
    • Markt findet in größeren Abständen (jährlich, monatlich) wiederkehrend statt
    • Spezialmarkt: Feilbieten bestimmter Waren, z. B. Töpferwaren, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken etc.
    • Jahrmarkt : Feilbieten von Waren aller Art (z. B. Weihnachtsmärkte, Flohmärkte etc.)

    Messen oder Ausstellungen (z. B. sog. Gewerbefeste, Hochzeitsmessen etc.) müssen beim Kreis Coesfeld beantragt werden.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Senden

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstr. 30

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597/699-804

    Fax: 02597/699-444

    E-Mail: d.horstmann@senden-westfalen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Anton-Aulke-Ring 62

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-0

    Fax: 02597 699-100

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Senden

    - Antrag

    - Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten

    - Aussteller- und Anbieterverzeichnis

    - Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption

    - Plan über Standaufbauten

    Führungszeugnis für Behörden

    - Gewerbezentralregisterauszug

    - Gewerbeanmeldung des Veranstalters

    - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes /Betriebssitzes

    - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnsitzes / Betriebssitzes

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Senden

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Senden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Senden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Senden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de