Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Senden
Wer außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (an Sonn- und Feiertagen) Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen organisiert, benötigt eine behördliche Genehmigung.
Die Genehmigung in Form einer "Marktfestsetzung" kann für Spezial- oder Jahrmärkte (§ 68 Gewerbeordnung) beim Gewerbeamt beantragt werden.
Die Genehmigung ist mit besonderen Marktprivilegien verbunden, wie z. B. die Befreiung vom Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer*innen nach dem Sonn- und Feiertagsrecht oder die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Der Veranstalter ist im Gegenzug verpflichtet, den Markt auch durchzuführen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Festsetzung von Spezial- oder Jahrmärkten:
- Die Teilnehmer müssen überwiegend Gewerbetreibende sein (mindestens 12 gewerbliche Anbieter)
- Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers muss gegeben sein
- Markt ist zeitlich begrenzt
- Markt findet in größeren Abständen (jährlich, monatlich) wiederkehrend statt
- Spezialmarkt: Feilbieten bestimmter Waren, z. B. Töpferwaren, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken etc.
- Jahrmarkt : Feilbieten von Waren aller Art (z. B. Weihnachtsmärkte, Flohmärkte etc.)
Messen oder Ausstellungen (z. B. sog. Gewerbefeste, Hochzeitsmessen etc.) müssen beim Kreis Coesfeld beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Senden
- Antrag
- Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan über Standaufbauten
Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes /Betriebssitzes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnsitzes / Betriebssitzes
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Senden
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.
- Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
- Veranstaltungstermin
- Ort
- Öffnungszeiten
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
- Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
Fristen
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Senden
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021
Stichwörter
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