Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt oder ein Volksfest veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
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Ansprechpartner
Nutzung öffentlicher Flächen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Servicenummern
E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Schriftlicher Antrag
aus dem Ort, Zeit und Art des Marktes hervorgeht. Der Antrag kann formlos sein, Sie können auch das Formular benutzen, das Sie unter "Downloads und Infos" finden.
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen. - Verzeichnis über die Austellerinnen und Aussteller
notfalls eine vorläufige Zusammenstellung - Aufenthaltserlaubnis
sofern es sich um eine ausländische Staatsangehörige oder einen ausländischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme EU-Angehörige) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigen. - bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung. - Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus). Für juristische Personen ist der Antrag in der Gewerbemeldestelle zu stellen. - Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes. Das zuständige Steueramt für Köln befindet sich im Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz 1 bis 3, 50667 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf d - Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis 31. Dezember 2012
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln, L - Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldn - Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln - Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
in dessen Bezirk der oder die Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. - Personalausweis
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.
- Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
- Veranstaltungstermin
- Ort
- Öffnungszeiten
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
- Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
Fristen
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Kosten
Hinweise für Köln
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021