Veranstaltung FestsetzungOnline erledigen

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt oder ein Volksfest veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8aab49eae7459b28db37f687383930e

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-29879

    Fax: 0221/221-26480

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Nutzung öffentlicher Flächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Servicenummern

    E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-29879

    Fax: 0221/221-26480

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Schriftlicher Antrag
      aus dem Ort, Zeit und Art des Marktes hervorgeht. Der Antrag kann formlos sein, Sie können auch das Formular benutzen, das Sie unter "Downloads und Infos" finden.

      Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
    • Verzeichnis über die Austellerinnen und Aussteller
      notfalls eine vorläufige Zusammenstellung
    • Aufenthaltserlaubnis
      sofern es sich um eine ausländische Staatsangehörige oder einen ausländischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme EU-Angehörige) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigen.
    • bei juristischen Personen
      zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung.
    • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
      Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      Den Auszug beantragen Sie bitte in der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens 32-327 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus). Für juristische Personen ist der Antrag in der Gewerbemeldestelle zu stellen.
    • Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes
      des Wohnortes. Das zuständige Steueramt für Köln befindet sich im Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz 1 bis 3, 50667 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf d
    • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis 31. Dezember 2012
      derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln, L
    • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
      über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldn
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
      derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte. Sie erhalten den Auszug bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50393 Köln
    • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
      in dessen Bezirk der oder die Gewerbetreibende in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatte.
    • Personalausweis

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt. Die Spanne reicht von 100 bis 2.300 Euro.Die Gebühr können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder mit der GeldKarte bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de