Märkte, Ausstellungen, Messen
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO
Märkte sind im Allgemeinen regelmäßig oder in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltungen mit einer Vielzahl gewerblicher Anbieter von Waren.
Werden nur bestimmte Waren oder ein bestimmtes Warensortiment (z. B. Antiquitäten oder Weihnachtsartikel) angeboten, kann es sich um einen Spezialmarkt handeln.
Beim Angebot von Waren aller Art handelt es sich um einen Jahrmarkt.
Ausstellungen sind Veranstaltungen, auf denen von gewerblichen Ausstellerinnen und Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder -gebiete ausgestellt und vertrieben wird.
Bei einer Messe handelt es sich um eine zeitlich begrenzte und meist wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellen. Mittels Musterstücken werden hier überwiegend gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer, Verkäuferinnen und Verkäufer und Großabnehmerinnen und Großabnehmer angesprochen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher zum Kauf zulassen.
Für die Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich, sofern die gewerblichen Anbieterinnen oder Anbieter nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten nicht eingehalten werden sollen.
Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Marktveranstalterin oder des Marktveranstalters bestehen, ein größerer Zeitabstand zu einem zurückliegenden Markt in der Gemeinde besteht und mindestens 12 Anbieterinnen oder Anbieter an der Veranstaltung teilnehmen werden.
Folgende Unterlagen werden für die Erteilung einer solchen Erlaubnis benötigt:
- Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten, in dem das Veranstaltungsgelände und die Rettungswege eingezeichnet sind
- Parkplatzkonzeption (Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucherinnen und Besucher ggfls. ordnungsgemäß parken können.)
- Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis
- Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlerinnen oder Händlern
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- Führungszeugnis (Belegart "0" für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "0" für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes / Betriebssitzes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:
- Sondernutzungserlaubnis
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dinslaken
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.
- Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
- Veranstaltungstermin
- Ort
- Öffnungszeiten
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
- Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
Fristen
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Kosten
Hinweise für Dinslaken
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Festsetzungsgebühr für die benannten Veranstaltungen betragen je nach Verwaltungsaufwand 50,00 Euro - 2.300 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dinslaken
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021