Veranstaltung Festsetzung

    Märkte, Ausstellungen, Messen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO

    Märkte sind im Allgemeinen regelmäßig oder in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltungen mit einer Vielzahl gewerblicher Anbieter von Waren.

    Werden nur bestimmte Waren oder ein bestimmtes Warensortiment (z. B. Antiquitäten oder Weihnachtsartikel) angeboten, kann es sich um einen Spezialmarkt handeln.

    Beim Angebot von Waren aller Art handelt es sich um einen Jahrmarkt.

    Ausstellungen sind Veranstaltungen, auf denen von gewerblichen Ausstellerinnen und Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder -gebiete ausgestellt und vertrieben wird.

    Bei einer Messe handelt es sich um eine zeitlich begrenzte und meist wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellen. Mittels Musterstücken werden hier überwiegend gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer, Verkäuferinnen und Verkäufer und Großabnehmerinnen und Großabnehmer angesprochen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher zum Kauf zulassen.

    Für die Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich, sofern die gewerblichen Anbieterinnen oder Anbieter nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten nicht eingehalten werden sollen.

    Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Marktveranstalterin oder des Marktveranstalters bestehen, ein größerer Zeitabstand zu einem zurückliegenden Markt in der Gemeinde besteht und mindestens 12 Anbieterinnen oder Anbieter an der Veranstaltung teilnehmen werden.

    Folgende Unterlagen werden für die Erteilung einer solchen Erlaubnis benötigt:

    • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
    • Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten, in dem das Veranstaltungsgelände und die Rettungswege eingezeichnet sind
    • Parkplatzkonzeption (Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucherinnen und Besucher ggfls. ordnungsgemäß parken können.)
    • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis
    • Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlerinnen oder Händlern
    • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
    • Führungszeugnis (Belegart "0" für Behörden)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "0" für Behörden)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes / Betriebssitzes
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse

     

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a0286783cb3b879770d725147fd2939b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dinslaken

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 31

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-402

    Fax: 020646611402

    E-Mail: jörg.mendl@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31102 | F. Heinzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis
       

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Festsetzungsgebühr für die benannten Veranstaltungen betragen je nach Verwaltungsaufwand 50,00 Euro - 2.300 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de