Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Um die Dormagener Vereine bei allen erforderlichen Genehmigungen für ihre Veranstaltungen zu unterstützen, gibt es im städtischen Ordnungsamt jetzt einen zentralen Ansprechpartner. Thomas Rütten kümmert sich als Koordinator um diese Aufgabe. Er berät Vereine und andere Organisatoren in allen Fragen von der Schankerlaubnis über die emissionsrechtliche Genehmigung und den Brandschutz bis hin zu den Verkehrsregelungen bei Festumzügen. Auch beim Ausfüllen des Sammelantrags, der die verschiedenen Genehmigungen erfasst, ist er gern behilflich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Anträge für Veranstaltungen im Regelfall mindestens vier Wochen vorher gestellt werden.
Kurz und knackig beschreibt der Vereinslotse in einem Video seine Tätigkeit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Ausgefülltes Antragsformular
evtl. Lageplan bzw. Planung der Marschstrecke
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.
- Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
- Veranstaltungstermin
- Ort
- Öffnungszeiten
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
- Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
Fristen
Hinweise für Dormagen
Abgabe der benötigten Unterlagen mind. vier Wochen vor Veranstaltung
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dormagen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Dormagen