Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Die vielen Veranstaltungen in Velbert tragen zu einem positiven, abwechslungsreichen und aktiven Leben und Erleben der Velberter Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Gästen unserer Stadt bei. Sehr oft werden sie von engagierten ehrenamtlichen Personen vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen einer Veranstaltung ist mit einiger Arbeit verbunden. Bereits im Vorfeld muss an Vieles gedacht werden, damit die Durchführung eines schönen Festes gelingen kann.
Um Ihnen bei der Vorbereitung eine bestmögliche Unterstützung zu bieten, finden Sie bei der Stadt Velbert kompetente Kontaktpersonen, die Sie sicher durch die Planungsphase Ihrer Veranstaltung führen werden.
Allgemeine Informationen
Bei allen Überlegungen und Planungen hat die Sicherheit der Besucher und Besucherinnen oberste Priorität. Im Vorfeld einer größeren Veranstaltung ist unter anderem die Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden (beispielsweise Polizei oder Feuerwehr) sowie die Vorlage eines Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter notwendig.
Der neu entwickelte Anmeldebogen für Veranstaltungen ersetzt einen Teil der bisherigen Antragsformulare, beinhaltet aber trotzdem alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung.
Die Anmeldung beinhaltet gleichzeitig Anträge für alle gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (beispielsweise Gestattung zum Ausschank von Alkohol gemäß § 12 Gaststättengesetz; Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Sondernutzung gemäß Straßenverkehrsordnung / Straßen und Wegegesetz NRW).
Antragstellung
Das Antragsformular für die Anmeldung einer Veranstaltung können Sie als pdf-Formular unter Downloads herunterladen.
Eine Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:
- Sondernutzungserlaubnis
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.
- Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
- Veranstaltungstermin
- Ort
- Öffnungszeiten
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
- Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
Fristen
Hinweise für Velbert
Diese sicherheitsrelevanten Überlegungen und Abstimmungen erfordern in der Regel eine längere Vorlaufzeit, deshalb ist es erforderlich, dass die entsprechende Anmeldung für eine Veranstaltung rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Veranstaltungslotsen eingereicht wird.
Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise einem Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden. Unabhängig von den zu erwartenden Besucherzahlen kann es je nach Inhalt, Art und Umfang einer Veranstaltung notwendig sein, dass ein Sicherheitskonzept eingereicht werden muss.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Beispiele:
- Sie möchten öffentliche Flächen nutzen
- Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen
- Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung
- Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten
- Sie planen ein Feuerwerk
- Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken
- Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen
- Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle
- Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr
Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe Velbert AöR, der Kultur- und Veranstaltungsbetrieb Velbert oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Velbert