Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Bitte zahlen Sie vor der gewünschten Veranstaltung den jeweiligen Teillnahmebetrag per Online-Zahlung an die Volkshochschule.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:
- Sondernutzungserlaubnis
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.
- Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
- Veranstaltungstermin
- Ort
- Öffnungszeiten
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
- Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
Fristen
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Der reguläre Preis für einen Vortrag beträgt 7,50 €, der ermäßigte Preis beträgt 3,50 € (zur Verfügung gestellte Zahlverfahren: PayPal, Kreditkarte, PayDirekt).
Ermäßigung:
- Personen unter 18 Jahren
- Schüler, Studenten und Auszubildende - jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) leisten
- Inhaber/innen des Mönchengladbach-Ausweises
- sonstige Sozialermäßigung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach