Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen
Beschreibung
Hinweise für Ense
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebsstätte des Gewerbebetriebes) oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben, Waren an- oder verkauft, Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen dafür entgegennimmt oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Das Reisegewerbe ist im Gegensatz zum stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Sie ist beispielsweise erforderlich, um auf Märkten verkaufen zu können oder Haustürgeschäfte zu tätigen.
Der Antrag auf die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.
Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Diese können im Rathaus der Gemeinde Ense erfragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte (soweit erforderlich; §§ 55a, 55b GewO)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Ense
Bei Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022