Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Unter dem sogenannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. so genannte "fliegende Händler" oder Standinhaber:in auf privaten Märkten.
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Zu beantragen und mitzuführen ist die Reisegewerbekarte von dem/der Unternehmer:in, aber auch von seinen Angestellten.
Ein Reisegewerbe im Sinne von § 55 der GewO betreibt, wer
- gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
Nicht zum Reisegewerbe gehört die Teilnahme an "festgesetzten Märkten". Wer also einen Marktstand auf einem vom Ordnungs- oder Gewerbeamt festgesetzten Wochenmarkt eröffnen will, muss sich lediglich an den Marktleiter wenden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Personalausweis oder Reisepass
- Formeller Antrag mit Vordruck
Den Vordruck können Sie herunterladen und ausgefüllt mitbringen - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9).
Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben - Führungszeugnis (Belegart 0)
Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben - Bescheinigung in Steuersachen.
Zu beantragen beim Finanzamt Detmold. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist dort beim zuständigen Finanzamt eine weitere Bescheinigung in Steuersachen zu beantragen. - Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Feilbieten von Imbisswaren):
Bei Zubereitung von Speisen außerhalb des Verkaufswagens, ist der Herstellungsraum nachzuweisen.
Die Abnahme erfolgt durch die Lebensmittelaufsicht.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Reisegewerbekarte - § 55 Gewerbeordnung (GewO)
weitere Informationen ab § 55a ff Gewerbeordnung
Gebühren - Tarifstelle 12.12.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg