Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer ein Reisegewerbe betreibt und bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine solche Niederlassung zu haben, Waren oder Dienstleistungen aller Art anbietet (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen etc.), bedarf einer Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte kann beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck
Gebühren:
400,00 €
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Formulare
Hinweise für Gladbeck
Voraussetzungen
Hinweise für Gladbeck
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Gladbeck
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022