Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Reisegewerbekarte
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Dies ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
- Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
- ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Unbefristete Reisegewerbekarte 400 Euro
Befristete Reisegewerbekarte 250 Euro
Die Verwaltungsgebühr ist gegen Gebührenbescheid zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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