Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person
- Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (Warenvertrieb) oder Waren ankauft,
- (Dienst-)Leistungen anbietet oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird u. a. nur erteilt, wenn der zukünftige Betreiber zuverlässig ist.
Beantragung, Verfahren
Die Reisegewerbekarte kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in deren Bereich Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Reisegewerbekarte gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.
Die Kosten betragen 306,50 €. Davon sind 230,00 € bei Antragstellung zu entrichten.
benötigte Unterlagen
Nachfolgende Unterlagen sind beizubringen:
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
- Meldebescheinigung, sofern kein Personalausweis vorliegt,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen, z. B. Firmen, Genossenschaften, eingetragene Vereine (zu beantragen bei der Gewerbeabteilung),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung "Auskunft in Steuersachen" (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt),
- Mitteilung über das Nichtbestehen einer Eintragung in der Schuldnerkartei (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht oder online abrufbar unter folgendem Link),
- Gesundheitszeugnis (wenn unverpackte Lebensmittel verkauft werden sollen, erhältlich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, Trierer Straße 1, 52078 Aachen, Tel. 0241/51985300)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte (soweit erforderlich; §§ 55a, 55b GewO)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022