Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend unter "Benötigt werden" genannten Unterlagen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen.
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Service-Fax
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Führungszeugnis nach Belegart O
Das Führungszeugnis nach Belegart O können Sie direkt bei Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes unter Angabe des Aktenzeichens "32-321/10" beantragen. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 können natürliche und juristische Personen direkt bei Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder bei der Meldebehörde des Wohnsitzes unter Angabe des Aktenzeichens "32-321/10" beantragen. - Personalausweis oder Pass des Heimatlandes
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem noch eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. - Nur bei Schausteller*innen und Schaustellerbetrieben: Bestätigung über Haftpflichtversicherung
Bei Schausteller*innen und Schaustellerbetrieben muss zusätzlich eine Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller*in oder nach Schaustellerart gemäß § 55f Gewerbeordnung in Verbi - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Die Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt beantragen, in deren Bezirk Sie einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung haben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
Die Bescheinigung müssen Sie bei dem Gemeindesteueramt beantragen, in deren Bezirk Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung in den vergangenen drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. Für Wohnsitz und Betriebssitz in Köln können - Auszug aus der Schuldnerkartei "um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden"
Den Auszug erhalten Sie nur online über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung). Den Link finden Sie unter "Downloads und Infos". - Negativattest des Insolvenzgerichts
Das Negativattest des Insolvenzgerichts müssen Sie bei dem Amtsgericht beantragen, in deren Bezirk Sie als Gewerbetreibende*r oder gesetzliche Vertretung in den vergangenen drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. Für Wohnsit
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden im Einzelfall erhoben. Die Gebühren bemessen sich anhand nachfolgender Kriterien:
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer natürliche Person:
- Keine Negativerkenntnisse: 244 Euro
- Negativerkenntnisse ohne Auswirkungen: 305 Euro
- Schwerer Fall: 366 Euro
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer juristische Person:
- Keine Negativerkenntnisse: 305 Euro
- Negativerkenntnisse ohne Auswirkung: 366 Euro
- Schwerer Fall: 427 Euro
Hinzu kommen eventuell Gebühren für die Beantragung des Führungszeugnis sowie des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Diese betragen jeweils 13 Euro.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag ist auch bei einer Ablehnung gebührenpflichtig. Außerdem wird ein Teil der Gebühren fällig, wenn Sie den Antrag zurücknehmen, wir aber bereits mit der Bearbeitung begonnen haben. Die Gebühr beträgt dann im Regelfall 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
Dies gilt nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde, § 15 Absatz 2 Gebührengesetz.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022