Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten

    Reisegewerbe

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, die grundsätzlich gesetzlich verboten ist, müssen Sie eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. (§ 55 Gewerbeordnung).

    Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen.

    Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/in weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4a9076b34f29497d0178a85b16fa4d5a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Krefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02151 862310

    Fax: 01251 862325

    E-Mail: fb32@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201

    E-Mail: FB32@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Reisepass, Zusätzliche Unterlagen, siehe weiterführende Informationen

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Einhaltung bestimmter persönlicher Voraussetzungen. Daher bitten wir Sie, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns vorzusprechen.

    Um eine Reisegewerbekarte erlangen zu können, muss Ihr Hauptwohnsitz sich in Krefeld befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.

    Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Fristen

    Die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Ausstellung der Reisegewerbekarte, abhängig vom Umfang der Erlaubnis: 50,00€ bis 500,00€
      Zahlungsziel:
      Wird bei Antragstellung fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Zur Abholung der Reisegewerbekarte werden die Antragsteller schriftlich benachrichtigt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Weitere einzureichende Unterlagen:

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Krefeld (Grenzstraße 100, 47799 Krefeld)
    • Bescheinigung in Steuersachen der Finanzbuchhaltung Krefeld (Hansastraße 105, 47798 Krefeld)
    • Auszug aus dem Vollstreckunsportal
    • polizeiliches Führungszeugnis bzw. Nachweis der Beantragung (kann in jeder Bürgerservicestelle beantragt werden; als Verwendungszweck bitte Reisegewerbekarte angeben)
    • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie im Rahmen Ihres Reisegewerbes Lebensmittel in nicht fest verschlossenen Behältnissen verkaufen wollen. (Fachbereich Gesundheit, Gartenstraße 32, Zimmer E 19, Telefon 0 21 51 / 86-3662)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de