Umsatzsteuer Voranmeldung

    Umsatzsteuer voranmelden

    Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadt Baesweiler lautet: DE121731113.

    Die Steuernummer der Stadt Baesweiler lautet: 5202/5836/0155.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_03247f787ee2e60ec98748d4da52dfe8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • unter Umständen müssen Sie Eingangsrechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente beifügen beziehungsweise separat übersenden

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit auf Dauer Einnahmen erzielen wollen.
    • Ihr Unternehmen zählt zu einer der folgenden Gruppen:
      • natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
        • Einzelhändlerinnen und -händler
        • Handwerkerinnen und Handwerker
        • Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einer Photovoltaikanlage
      • juristische Personen, zum Beispiel:
        • Aktiengesellschaft
        • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
        • Genossenschaft
        • eingetragener Verein oder Stiftung
      • Personenvereinigungen, zum Beispiel:
        • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
        • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
        • Kommanditgesellschaft (KG).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel

    • mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" oder
    • mit einem kommerziellen Steuerprogramm.

    Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

    • Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen etwaigen Überschuss.
    • Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
    • Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.

    Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.

    Fristen

    Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen. Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung). Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.

    Kosten

    Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de