Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Steuerung (SGB 37/1)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochsauerlandkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 27

    59872 Meschede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0291 944286

    E-Mail: arzneimitttel@hochsauerlandkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Steuerung (SGB 37/1)

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Gesundheitsbehörde - Gesundheitsamt (FD 37)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
    • Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)

    Bei der Anzeige von Beschäftigten zusätzlich:

    • Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
    • Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten

    Voraussetzungen

    • Geplante (selbstständige) Tätigkeit in einem Heilberuf
    • Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in einem Heilberuf aus

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (fix): 25

    Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

    10.3.8 Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de