Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
- Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)
Bei der Anzeige von Beschäftigten zusätzlich:
- Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
- Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten
Voraussetzungen
- Geplante (selbstständige) Tätigkeit in einem Heilberuf
- Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in einem Heilberuf aus
Fristen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.
Kosten
Kostenart:
Kostenhöhe (fix): 25
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
10.3.8 Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen