Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.

    Zu den nichtakademischen Heilberufen (Gesundheitsfachberufen) zählen insbesondere folgende Berufe:

    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
    • Diätassistentinnen und Diätassistenten,
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
    • Gesundheits und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • Gesundheits und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • Hebammen und Entbindungspfleger,
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
    • Logopädinnen und Logopäden,
    • staatlich geprüfte Masseurinnen oder Heilmasseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und staatlich geprüfte Masseure oder Heilmasseure und medizinische Bademeister,
    • Orthoptistinnen und Orthoptisten,
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
    • Podologinnen und Podologen und
    • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten und
    • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten.

    Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:

    • den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
    • das Geburtsdatum,
    • die Beschäftigungsart,
    • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
    • ggf. die Beendigung der Berufsausübung.

    Zuständig ist die untere Gesundheitsbehörde, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5a22770fd242ead3251f95b4e4a875bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581535300

    Fax: 02581535399

    E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
    • Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)

    Bei der Anzeige von Beschäftigten zusätzlich:

    • Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
    • Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Geplante (selbstständige) Tätigkeit in einem Heilberuf
    • Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in einem Heilberuf aus

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (fix): 25

    Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

    10.3.8 Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de