Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige über die Aufnahme, Beendigung oder Ummeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf

    Hinweise für Borken

    Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Jede im Kreis Borken beabsichtigte Aufnahme und Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss dem Gesundheitsamt des Kreises Borken angezeigt werden. Im Einzelnen davon betroffen sind folgende Berufsgruppen:

    • Altenpfleger/in

    • Altenpflegehelfer/in

    • Diätassistent/in

    • Ergotherapeut/in

    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

    • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in

    • Gesundheits- und Krankenpfleger/in

    • Hebamme

    • Heilpraktiker/in

    • Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

    • Heilpraktiker/in (Physiotherapie)

    • Logopädin/Logopäde

    • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in

    • medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik

    • medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in

    • medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in

    • Notfallsanitäter/in

    • Orthoptist/in

    • pharmazeutisch-technische/r Assistent/in

    • Physiotherapeut/in

    • Podologin/Podologe

    Im Rahmen der Anzeigepflicht haben auch Arbeitgeber Angehörige eines Gesundheitsfachberufes, die sie beschäftigen möchten, anzumelden.

    Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt die Berechtigung zur Ausübung eines nicht akademischen Heilberufes sowie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen zu überwachen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5a22770fd242ead3251f95b4e4a875bc

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Str. 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 028616815809

    Fax: 02861681821580

    E-Mail: info@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

    • einfache Kopie des Personalausweises

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Geplante (selbstständige) Tätigkeit in einem Heilberuf
    • Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in einem Heilberuf aus

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Auf Wunsch wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt

    • 25,00 EUR Anmeldung einer Tätigkeit

    • 20,00 EUR Um-/Abmeldung einer Tätigkeit

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de