Erhaltungssatzung Beschluss

    Erhaltungssatzung Beschluss

    Hinweise für Herzogenrath

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Innenstadt von Herzogenrath ist über Jahrhunderte gewachsen und hat durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel Topografie, Klima und Baumaterialien ein unverwechselbares Gesicht erhalten. Mit ihren vielfältigen, kompakt beieinander liegenden Nutzungen und Angeboten ist sie eine Stadt der kurzen Wege mit einem hohen Wohn- und Erholungswert. Als lebendige Stadt mit Tradition und Zukunft ist sie aber auch einem permanenten Wandel unterworfen. Insbesondere in den letzten Jahren war Herzogenrath tiefgreifenden strukturellen Veränderungen ausgesetzt, die unter anderem brach liegende Flächen, die drohende Zunahme von Gebäudeleerständen und eine in die Jahre gekommene Gestaltung öffentlicher Räume sowie der Bausubstanz in der Innenstadt zur Folge haben. Aus diesem Grund entschloss sich die Stadt 2014, ein sogenanntes Integriertes Handlungskonzept aufzustellen, das als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre Maßnahmen zur Stärkung und attraktiveren Gestaltung der Innenstadt formuliert. Wichtige Bausteine sind dabei die Erarbeitung eines Gestaltungshand-buches und einer Gestaltungssatzung. Um in dem immer stärker werdenden Wettbewerb der Innenstädte zu bestehen, müssen alle - Eigentümer, Einzelhändler, Gewerbetreibende, Gastronomen, Planer sowie die Vertreter der Stadt - gemeinsam anpacken, um die Gestaltungsqualitäten unserer Stadt weiter zu verbessern und damit den Wohn- und Wirtschaftsstandort Herzogenrath zu stärken. Dieses Gestaltungshandbuch soll hierbei eine Hilfestellung geben. Es geht dabei nicht darum, Veränderungen zu vermeiden oder bis ins Detail vorzuschreiben, sondern vielmehr darum, Anreize für eigene Ideen und Entscheidungshilfen bei der Gestaltung des eigenen Gebäudes zu geben sowie für einen bewussten und sorgsamen Umgang mit dem baulichen Erbe zu sensibilisieren. Als eine Art Leitfaden gibt das Gestaltungshandbuch gestalterische Anregungen und Empfehlungen für die Sanierung, den Umbau oder den Neubau von Gebäuden oder Ladenlokalen sowie für die Gestaltung von öffentlichen und privaten Freiflächen. Darüber hinaus erklärt und bebildert es die bestehenden rechtlichen Vorschriften der Gestaltungssatzung "Innenstadt Herzogenrath". ZIELE DER BAUSTEINE SATZUNG UND LEITFADEN Das Erscheinungsbild der Herzogenrather Innenstadt ist durch unterschiedliche Baustile gekennzeichnet, die in ihrer Ursprünglichkeit durchaus positiv prägend wirken. Neben frühneuzeitlicher Architektur um die Burg Rode findet man Gebäude aus u. a. dem Rokoko, der Zwischenkriegszeit oder dem Jugendstil. Allerdings wird deren äußere Erscheinung häufig durch Gestaltungsbrüche in Fassadenarchitektur und -gliederung oder durch überdimensionierte Werbeanlagen beeinträchtigt. Zusätzlich sind die Erdgeschosszonen im Zuge einer vermeintlichen Optimierung für Handelsnutzungen stark überformt (z. B. durchgängige Schaufensterfronten), so dass jeglicher Zusammenhang im Fassadenbild der Obergeschosse (ursprüngliches Bild) verlorengegangen ist. Durch diese Eingriffe kommt die Qualität der Innenstadt, mit ihrer Kleinteiligkeit und Fassaden aus unterschiedlichen Epochen kaum mehr zum Tragen. Auch der öffentlich wahrnehmbare Raum, die Straßen und Plätze, sind in ihrer derzeitigen uneinheitlichen Ausprägung mit unterschiedlichen Belägen, Mobiliar und Beleuchtung nicht geeignet, zu einer Beruhigung beizutragen. Es ist das erklärte Ziel der Stadt Herzogenrath, das Zentrum zu profilieren und zukunftsfähig aufzustellen. Hierbei ist die Erkenntnis leitend, dass neben der Mischung und Qualität der verschiedenen Funktionen (Wohnen, Handel, Dienstleistung und Kultur) insbesondere einem attraktiven Erscheinungsbild und architektonisch qualitätvollem Ambiente eine Schlüsselrolle für die Positionierung des Zentrums auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen zukommt. Als Leitgedanken dienen dazu u. a. folgende Fragestellungen: Wie können historische bzw. ursprüngliche Qualitäten wieder zur Geltung gebracht werden? Welche Anforderungen sind an einen Neubau zu stellen? Was ist bei einer Fassadensanierung zu beachten? Welche Dachformen sind in Herzogenrath ortstypisch? Wie gestalte ich die privaten Freiflächen? Was ist bei Werbeanlagen zu berücksichtigen? Wie kann die Aufenthaltsqualität im Stadtraum für alle Nutzer verbessert werden?

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bauordnungsamt - A 63

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    Nordrhein-Westfalen

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