Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

    Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung

    • des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartners/Lebenpartnerin
    • des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit
    • des/der Nachlassverwalters/Nachlassverwalterin, des/der Nachlasspflegers/Nachlasspflegerin oder des/der Testamentsvollstreckers/Testamentsvollstreckerin

    in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt. 

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    1. Sterbeurkunde der verstorbenen Person
    2. Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen
    3. Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person

    Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie können den Antrag auf Betriebsfortführung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie müssen den Antrag unverzüglich stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de