Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Dauer von einem Jahr betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)
E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Krefeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld