Vergnügungsteuer Erhebung
Hinweise für Werne
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Vergnügungsteuer ist eine Steuer auf "Vergnügungen", die den Gemeinden zufließt, welche eine solche Steuer eingeführt haben. Sie ist als örtliche Aufwandsteuer einzuordnen.
Die Vergnügungssteuer dient neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitischen Zielen, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
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Ansprechpartner
Abteilung II.1 - Stadtkämmerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02389 71-1
Fax: 02389 71-279
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werne
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:
https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/vergnuegungssteuer.php
Die Erklärung der Einspielergebnisse können Sie hier vornehmen:
Erklärung der Einspielergebnisse bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (PDF)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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