Vergnügungsteuer Erhebung
Vergnügungsteuer Erhebung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Besteuerung erfolgt u. a.
- nach dem Spielumsatz
(Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos o. ä. Einrichtungen. Spielumsatz ist der Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge.) - nach Anzahl der Apparate
(das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten, hierbei variiert es jedoch, ob Apparate in Spielhallen o. ä. Unternehmen, in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten oder in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornografische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben - nach der Größe des benutzten Raumes
(für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease Darbietungen und Darbietungen ähnlicher Art ist die Steuer nach der Größe des benutzten Raumes zu erheben. Die Größe des Raumes berechnet sich nach dem Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. - nach der Roheinnahme
(Für Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen - ist die Steuer nach der Roheinnahme zu berechnen. Als Roheinnahme gelten sämtliche vom Veranstalter von den Teilnehmern erhobenen Entgelte.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Espelkamp - Vergnügungssteuersatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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