Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Die Erhebung der Vergnügungssteuer steht nach dem Vergnügungssteuergesetz den Städten und Gemeinden zu.
    Der Besteuerung unterliegen unter anderm

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen,
    • das Halten von Musik, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten, die in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und in Schank- und Speisewirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an jedermann zugänglichen Orten aufgestellt sind.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter beziehungsweise der Aufsteller der vergnügungssteuerpflichtigen Geräte. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Vergnügungssteuersatzung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8531e979c83e4f27d1f2a3298394a0dd

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 17

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de