Vergnügungsteuer Erhebung
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Tanzveranstaltungen:
Bei Tanzveranstaltungen bemisst sich die Vergnügungssteuer pauschal nach der Größe der Veranstaltungsfläche. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10m² Veranstaltungsfläche 1,20 Euro. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Steuer 0,70 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10m² Veranstaltungsfläche.
Spielautomaten:
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsautomaten) werden nach deren Anzahl versteuert. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 49,00 €
- in Gastwirtschaften und sonstigen Orten: 49,00 €
Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Einspielergebnis.
Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (sogenannter Kasseninhalt aus dem Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge - Spieleinsätze - abzüglich der ausgezahlten Gewinne) zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag) und abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 17% des Einspielergebnisses
in Gastwirtschaften und sonstigen Orten: 17% des Einspielergebnisses
Dart, Billard und Kicker gelten als Sportgeräte und unterliegen somit nicht der Vergnügungssteuerpflicht.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Haushaltsausführung und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02165 915-2029
E-Mail: steuerbuero@juechen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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