Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungsteuer Erhebung

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Tanzveranstaltungen:

    Bei Tanzveranstaltungen bemisst sich die Vergnügungssteuer pauschal nach der Größe der Veranstaltungsfläche. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10m² Veranstaltungsfläche 1,20 Euro. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Steuer 0,70 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10m² Veranstaltungsfläche.

    Spielautomaten:

    Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsautomaten) werden nach deren Anzahl versteuert. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

    •         in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:   49,00 €
    •         in Gastwirtschaften und sonstigen Orten:        49,00 €


    Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Einspielergebnis.
    Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (sogenannter Kasseninhalt aus dem Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge - Spieleinsätze - abzüglich der ausgezahlten Gewinne) zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag) und abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.

    Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
     

        in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:   17% des Einspielergebnisses

        in Gastwirtschaften und sonstigen Orten:       17% des Einspielergebnisses


    Dart, Billard und Kicker gelten als Sportgeräte und unterliegen somit nicht der Vergnügungssteuerpflicht.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_79a22387553c1f8721607bdb0f4f8c3a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Haushaltsausführung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-2029

    E-Mail: steuerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Formulare

    Hinweise für Jüchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Jüchen

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de