Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Meldung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Bei Verlust / Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist die Zuteilung neuer Kennzeichen bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich. Das liegt auch im Interesse des Fahrzeughalters, da beispielsweise mit dem gefundenen Kennzeichen Straftaten begangen werden könnten. Das bisherige Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt.
Bei Diebstahl der Kennzeichen ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Verlust muss eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters bei der Zulassungsstelle abgegeben werden.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Vorhandenes Kennzeichenschild (zur Entstempelung der Siegel erforderlich)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
- Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Gütersloh
27 € bis 57 €.
Zusätzlich: Kosten für die neuen Kennzeichenschilder
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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