Kraftfahrzeugkennzeichen Meldung

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Meldung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gehen Kennzeichenschilder verloren oder werden gestohlen, ist eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich. Die bisherige Kennzeichenkombination kann nicht beibehalten werden und wird für einige Jahre gesperrt.

    Eine andere Kennzeichenkombination kann zudem auch auf Wunsch des Fahrzeughalters zugeteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_31816d1e496928c350707b0ece8610c1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung). Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person
    • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) /Betriebserlaubnis
    • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
    • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
    • ggf. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
    • ggf. Verlusterklärung des eingetragenen Halters
    • ggf. noch vorhandene Kennzeichenschilder oder Kennzeichenschilder-Reste 
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassung auf eine GbR die Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person
    • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Es wird eine Grundgebühr i.H.v. 28,20 € erhoben.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

    Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.
    Darüber hinaus erhöht sich die Gebühr um 5,10 Euro, sofern die Verlusterklärung vor Ort ausgestellt wird.

    Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Muss der Diebstahl des/der Kennzeichenschildes/r bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

    Es wird empfohlen, eine Anzeige zu erstatten, da Diebstahl eine Straftat darstellt.

    Muss auch der Verlust des/der Kennzeichenschildes/r bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

    Nein, der Verlust kann vom Fahrzeughalter direkt bei der Vorsprache in der Zulassungsbehörde erklärt werden. Hierfür ist die Vorlage einer Verlusterklärung erforderlich. Ein Formular zur Verlusterklärung finden Sie ebenfalls rechts unter den Downloads. Andernfalls fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,10 EUR an, sofern die Verlusterklärung vor Ort erstellt wird.

    Warum muss bei Beschädigung der Landessiegel eine Umkennzeichnung erfolgen? 

    jedes Siegel ist mit einer Druckstücknummer versehen, damit die Schilder eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden können. Je nach Beschädigung kann die Druckstücknummer noch lesbar sein, in diesem Fall wird nur das Kennzeichen neu gesiegelt. Ist jedoch die Nummer nicht mehr lesbar oder das ganze Siegel weg, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de