Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung
Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
Hinweise für Horn-Bad Meinberg
Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich. Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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