Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung
Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
Hinweise für Barntrup
Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Beschreibung
Hinweise für Barntrup
nicht angegeben
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Barntrup
Formulare
Hinweise für Barntrup
Voraussetzungen
Hinweise für Barntrup
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Barntrup
Fristen
Hinweise für Barntrup
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Barntrup
Kosten
Hinweise für Barntrup
Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich. Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barntrup
Weitere Informationen
Hinweise für Barntrup
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Barntrup