Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
- über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten
will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.
Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.
Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen.
Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 d Abs.2 GewO erhalten, müssen Sie
- die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit besitzen,
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
- eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt besitzen und
die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater*in zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.
- Es ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen
- Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
- Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post
Spätestens vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie die Eintragung in des Vermittlerregister beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
- Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
- Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
- Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
- Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
- Änderung der Registerdaten = 27,00 €
- Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €
Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.
Hinweise (Besonderheiten)
- Haben Sie Angestellte, die bei der Versicherungsvermittlung mitwirken, benötigen diese keine eigene Erlaubnis. Sie müssen sie jedoch im Vermittlerregister registrieren und Sorge tragen, dass diese die notwendige Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit besitzen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach