Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsvermittler*in (Versicherungsmakler*in oder Versicherungsvertreter*in) tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wer gewerbsmäßig  

    • den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
    • über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten

    will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.

    Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.

    Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.

    Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen.

     

    Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.

    Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

    Hierfür benötigen Sie:

    • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
    • ein Konto der  BundID
    • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

     

    Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bca75830f0b03e3f5c1cbcae31c6f1e6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IHK Mittlerer Niederrhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 109

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 241-0

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 d Abs.2 GewO erhalten, müssen Sie

    • die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit besitzen, 
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
    • eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt besitzen und

    die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater*in zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen. 

    • Es ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen
    • Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
    • Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
    • Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post

    Spätestens vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie die Eintragung in des Vermittlerregister beantragen.
     

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung nimmt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen einige Wochen in Anspruch.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
    • Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
    • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
    • Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
    • Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
    • Änderung der Registerdaten = 27,00 €
    • Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €

    Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Haben Sie Angestellte, die bei der Versicherungsvermittlung mitwirken, benötigen diese keine eigene Erlaubnis. Sie müssen sie jedoch im Vermittlerregister registrieren und Sorge tragen, dass diese die notwendige Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit besitzen.

    Weitere Informationen

    §5 der Versicherungsvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: https://www.ihk.de/?fdialog=ihk-finder%2F%2F Verfahren über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für Ihr Bundesland suchen: http://www.ea-deutschland.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de