Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hund anmelden

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer.

    Neben dem Einnahmezweck werden auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Ziel ist es, die Anzahl von Hunden im Stadtgebiet zu begrenzen.


    Anders als bei den Gebühren ist eine konkrete Gegenleistung durch Zahlung der Hundesteuer nicht zu erwarten. Durch die Hundesteuer werden öffentliche Aufgaben der unterschiedlichsten Bereiche finanziert.

    Anmeldung zur Hundesteuer

    Ihre Steuerpflicht als Hundehalter/in beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie einen oder mehrere Hunde in Ihren Haushalt aufnehmen. Mit der Aufnahme sind Sie verpflichtet, den oder die Hunde innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzumelden. Die Hundesteuer wird durch einen Bescheid festgesetzt, der Ihnen nach der Anmeldung schriftlich zugeht.

    Abmeldung von der Hundesteuer

    Die Hundesteuer endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Jede/r Halter/in ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen schriftlich abzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_927afa14d1ec4f5734734f9e9f8c6cb2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung II.1 - Stadtkämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-279

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung einreichen?

    Bitte reichen Sie einen Nachweis ein, seit wann sich der Hund in Ihrem Haushalt befindet, zum Beispiel durch einen Kauf- bzw. Übernahmevertrag oder einer entsprechenden Bescheinigung des Tierheims.

    Welche Unterlagen muss ich zur Abmeldung einreichen?

    Bei Abmeldungen ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, falls der Hund eingeschläfert werden musste. Bei der Abgabe an einen anderen Besitzer muss der Name und die Anschrift von diesem angegeben bzw. der Übergabevertrag vorgelegt werden.
    Liegen keine der beiden o. a. Gründe der Beendigung der Hundehaltung vor, endet die Steuerpflicht mit Ende des Monats, indem Sie durch eigenhändige Unterschrift und Abgabe der Steuermarke schriftlich begründen und erklären, dass die Hundehaltung Ihrerseits beendet wurde.
    Die Abgabe der Hundesteuermarke ist verpflichtend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Kosten

    Hinweise für Werne

    Wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt Hunde gehalten werden, beträgt die Hundesteuer nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung jährlich

    - für einen Hund 85,00 €
    - für zwei Hunde jeweils 100,00 €/Hund
    - für drei oder mehr Hunde jeweils 112,00 €/Hund.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen vor. Voraussetzung hierfür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H". Die Anträge sind schriftlich beim Aufgabenbereich Steuern zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de