Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hierfür hat jeder Halter und jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme schriftlich anzumelden.

    Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. 

    Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug in eine andere Gemeinde. In diesen Fällen ist der Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Stadt Petershagen abzumelden.

    Denken Sie bitte daran, dass eine An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Umzug nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

    Achtung: Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Petershagen zwingend erforderlich!
    Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7751317750efd89abef6dde624ebdf60

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haushalt und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

    Bei Abmeldung ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere. Allerdings ist bei großen Hunden, deren Gewicht im ausgewachsenen Alter mindestens 20 kg beträgt oder Widerrist- bzw. Schulterhöhe mindestens 40 cm beträgt, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zwingend nachzuweisen!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    In bestimmten Fällen ist auf schriftlichen Antrag eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung möglich. Dazu zählt beispielsweise der Fall, dass Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde aus dem Tierheim Minden aufgenommen haben. Genaueres entnehmen Sie bitte §§ 3, 4 der Hundesteuersatzung.

    Das Antragsformular zur Steuerermäßigung erhalten Sie im Steueramt der Stadt Petershagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de