Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.

    • Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
    • Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde.
      Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück.
    • Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an eine/n andere/n Hundehalter:in im Stadtgebiet Lage abgeben.

    Die An-/Abmeldung können Sie elektronisch oder persönlich im Bürgerservice erledigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_25e936ef3005bf52c65ff320ab2a0e8b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Hund anmelden:

    • Persönliche Angaben des Halters
    • Falls vorhanden: EU-Heimtierausweis
    • ggfls. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
      (sofern es sich um einen "großen" Hund handelt - dieser muss beim Ordnungsamt seperat angezeigt werden)

    Hund abmelden:

    • Persönliche Angaben des Halters
    • Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
    • Aktuelle Hundesteuermarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Verschmutzungen im Stadtbild durch Hundekot sind nicht nur unappetitlich und Anlaß zu ständigem Ärger, Umfragen zufolge ist das Thema Hundekot ein wesentliches Kriterium bei der Bewertung des Sauberkeitsgrades von Straßen und Gehwegen.

    Den meisten Hundebesitzer:innen ist es vermutlich nicht bewusst, dass es ihre Pflicht ist, die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner auch selbst zu entfernen. Wer seinem Hund erlaubt, sein Geschäft auf öffentlichem Gelände zu hinterlassen, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

    Um diese Verschmutzungen zu vermeiden, erhalten Sie Hundekotbeutel kostenlos im Bürgerservice der Stadt Lage. Nutzen Sie also das kostenlose Angebot und tragen Sie zur Erhaltung eines sauberen und gepflegten Stadtbildes bei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de