Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Lage
Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.
- Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
- Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück. - Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an eine/n andere/n Hundehalter:in im Stadtgebiet Lage abgeben.
Die An-/Abmeldung können Sie elektronisch oder persönlich im Bürgerservice erledigen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Hund anmelden:
- Persönliche Angaben des Halters
- Falls vorhanden: EU-Heimtierausweis
- ggfls. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
(sofern es sich um einen "großen" Hund handelt - dieser muss beim Ordnungsamt seperat angezeigt werden)
Hund abmelden:
- Persönliche Angaben des Halters
- Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
- Aktuelle Hundesteuermarke
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Verschmutzungen im Stadtbild durch Hundekot sind nicht nur unappetitlich und Anlaß zu ständigem Ärger, Umfragen zufolge ist das Thema Hundekot ein wesentliches Kriterium bei der Bewertung des Sauberkeitsgrades von Straßen und Gehwegen.
Den meisten Hundebesitzer:innen ist es vermutlich nicht bewusst, dass es ihre Pflicht ist, die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner auch selbst zu entfernen. Wer seinem Hund erlaubt, sein Geschäft auf öffentlichem Gelände zu hinterlassen, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Um diese Verschmutzungen zu vermeiden, erhalten Sie Hundekotbeutel kostenlos im Bürgerservice der Stadt Lage. Nutzen Sie also das kostenlose Angebot und tragen Sie zur Erhaltung eines sauberen und gepflegten Stadtbildes bei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Lage