Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Die jährliche Steuer beträgt ab dem 01.01.2024, wenn
- nur ein Hund gehalten wird 72,00 €
- zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 480,00 €
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 € je Hund
Für gefährliche Hunde, die den Wesenstest nachweislich bestanden haben, wird nur der reguläre Steuersatz verlangt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinheim
Nur bei Anmeldung eines Hundes:
Damit die fälligen Steuern abgebucht werden können, füllen Sie bitte das unten angehängte Formular für Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie diweses eigenhändig. Das eingescannte SEPA-Lastschriftmandat können Sie am Ende des Formularassistenten als Anlage zur Anmeldung des Hundes mit hochladen.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
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