Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Jeder Hundehalter in Bielefeld ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder einer Bürgerberatung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.
Als Nachweis für diese Anmeldung erhält der Hundehalter ab 2024 mit dem Steuerbescheid eine Bescheinigung mit QR-Code übersandt, die auf dem Smartphone in der Bürgerservice-App gespeichert werden kann (Digitale Hundemarke). Dadurch kann nachgewiesen werden, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Dieser Nachweis ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist. Alternativ kann die übersandte Bescheinigung auch in Papierform mitgeführt werden.
In gewissen Abständen wird eine Hundebestandsaufnahme durch das Amt für Finanzen durchgeführt, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann direkt online vorgenommen werden.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Amt für Finanzen Geschäftsbereich Steuern Abteilung Grundbesitzabgaben, Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer (Automaten)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6467
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Bei formloser schriftlicher Anmeldung oder persönlicher Vorsprache:
- Name und Anschrift des neuen Halters
- Name und Anschrift des bisherigen Halters / Züchters / Tierheims
- Abgabevertrag mit dem bisherigen Halter / Züchter / Tierheim
- Datum des Eigentümerwechsels
- Gesamtanzahl der Hunde im Haushalt
- gewünschtes Zahlungsintervall für die Hundesteuer (jährlich / quartalsweise)
- eventuell Unterlagen bei Antrag auf Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung
Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:
- schriftliche Vollmacht vom zukünftigen Hundehalter
- Ausweis des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Die Anmeldung als solche ist gebührenfrei.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld ist folgende Hundesteuer pro Jahr zu zahlen:
- 144,00 € bei Haltung eines Hundes
- 156,00 € je Hund bei Haltung von 2 Hunden
- 168,00 € je Hund bei Haltung von 3 und mehr Hunden
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.
Die Hundesteuer ist jährlich in einer Summe oder anteilig quartalsweise zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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