Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Steuergegenstand ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu nicht gewerblichen Zwecken. Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden.

    Andererseits hat die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem sie/er aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.

    Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    An- und Abmeldung sind gebührenfrei. Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

    • nur ein Hund gehalten wird = 108 Euro
    • zwei Hunde gehalten werden = 124 Euro je Hund
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden = 140 Euro je Hund.

    Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6b60f86fc6c6523ff416e9acf5c47b1a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veranlagung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserwall 21

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-1462

    Fax: 02361/50-91462

    E-Mail: christina.haack@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recklinghausen

    Ggfs. Euthanasiebescheinigung des Tierarztes

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de