Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Steuergegenstand ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu nicht gewerblichen Zwecken. Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden.
Andererseits hat die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem sie/er aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
An- und Abmeldung sind gebührenfrei. Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird = 108 Euro
- zwei Hunde gehalten werden = 124 Euro je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden = 140 Euro je Hund.
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Recklinghausen
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022