Hund anmelden
Hinweise für Bocholt
Beschreibung
Hinweise für Bocholt
Die steuerliche Anmeldung ist fuer alle Hunde, unabhaengig von Rasse, Gewicht oder Groesse, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehoerigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen haelt, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Nach Anmeldung des Hundes uebersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid fuer jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und staendig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gueltigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenstaendig festgelegt.
Zustaendig sind die oertlichen Steuerbehoerden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bocholt
- Kauf- oder Uebernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bocholt
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Staedte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Bocholt
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, fuellen Sie dieses aus, fuegen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschliessend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmaessig wiederkehrend Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bocholt
Unabhaengig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes fuer das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022