Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hund anmelden

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Wie nahezu alle Städte und Gemeinden deutschlandweit erhebt auch die Stadt Heinsberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde von ihren Haltern bei der Stadtverwaltung (Zimmer 303, Tel.02452/14-2020 oder im Serviceportal der Stadt Heinsberg unter service.heinsberg.de) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt derzeit mit einem Steuersatz von 60,-- Euro für einen Hund. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Daher haben viele Kommunen, auch im Kreisgebiet, bereits eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet - auch diejenigen, die bereits einen oder mehrere Hunde angemeldet haben- werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter/innen einer durch die Stadt Heinsberg beauftragten Firma aufgesucht. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die beauftragten Mitarbeiter/innen dürften keine Steuern oder Gebühren vor Ort erheben. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt Heinsberg beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern/innen sichtbar zu tragen. Falls nicht gemeldete Hunde im Rahmen der Hundebestandsaufnahme festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin, seine "Vierbeiner" schnellstens anzumelden. Neben der steuerlichen Anmeldung besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde eine Anzeigepflicht/Antrags- und Genehmigungspflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Auch diese Daten werden im Rahmen der Hundebestandsaufnahme erhoben. Beratungen hierzu führt das hiesige Rechts- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02452/14-3015 durch.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bec6dc26607a5f287d6878dd797512fe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen und Beteiligungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de