Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Die Haltung von Hunden aus gewerblichen/beruflichen Zwecken ist nicht steuerpflichtig.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Erkelenz gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Hinweis:
Die Haltung von Hunden, die in ausgewachsenem Zustand eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Körpergewicht von mind. 20 kg erreichen, muss im Ordnungsamt angezeigt werden.
Listenhunde und Hunde bestimmter Rassen bedürfen einer Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
- Online-Antrag
oder
- Formular zur Hundeanmeldung
Anlagen:
- ggf. Hundehaltererlaubnis
- ggf. Foto des Hundes
- ggf. Sachkundenachweis bzw. Nachweis der Befreiung vom Sachkundenachweis
- ggf. Nachweis für die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung
- ggf. Nachweis Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erkelenz
Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz in der aktuellen Fassung
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz
Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich registrieren.
Weitere Informationen
Hinweise für Erkelenz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz