Hundesteuer Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Willich
Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Stadt Willich anmelden.
Steuerpflichtig ist der/ die Hundehalter:in. Hundehalter:in ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihrem Halter oder Halterin gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner:innen. Als Hundehalter:in gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Hundesteuermarke
Nach Anmeldung des Hundes erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen - gemäß der Hundesteuersatzung - können Hunde von der Hundesteuer befreit werden oder kann die Hundesteuer ermäßigt werden.
Hundesteuer
Anzahl gehaltener Hunde je Hund 1 Hund 120,00 Euro 2 Hunde 150,00 Euro 3 oder mehr Hunde 180,00 Euro 1 gefährlicher Hund 700,00 Euro 2 oder mehr gefährliche Hunde 850,00 EuroSie haben einen großen Hund?
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen. Dann ist eine separate Anmeldung des Hundes über den Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung notwendig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
- Nutzung des Online - Formulars
- persönliche Anmeldung in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren
Fristen
Hinweise für Willich
Jeder Hund muss grunsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme in den Haushalt zur Hundesteuer angemeldet werden;
- auch Welpen der eigenen Hündin - innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
- auch bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nachdem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist.
- auch bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich
- 10 Tagen (bis zum Erhalt des Bescheides inkl. Hundemarke)
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022