Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Tierschutzrecht anzeigen
Hinweise für Borken
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 6 Gewerbeordnung, Satz 2 (GewO) i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 TierSchG i.V.m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Punkt 12.2.2.2
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen