Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im TierschutzrechtOnline erledigen

    Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Tierschutzrecht anzeigen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

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    ID: L100002_91928438671500bcd6ab6aa684ef8a72

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Euskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0225115555

    Fax: 0225115555

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13a  Absatz 6 Gewerbeordnung, Satz 2 (GewO) i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 TierSchG i.V.m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Punkt 12.2.2.2

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de