Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Hinweise für Höxter

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen

    Sie haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich.

    Folgende Übermittlungssperren können Sie bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
    • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
    • Auskünfte an Adressbuchverlage

    Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes in schriftlicher oder mündlicher Form machen.

    Die Stadt Höxter bietet außerdem die Eintragung über einen Onlineservice an. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig.

    Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde im Melderegister eingetragen und anschließend bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.

    Übermittlungssperren gelten nur für Anfragen von Privaten. Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen bleiben hiervon unberührt.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6621f99b55ded87bbc02855894bee58

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Formulare

    Hinweise für Höxter

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Höxter

    Kosten

    Hinweise für Höxter

    Die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Höxter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de