Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
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