Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Begründung
- ggf. weitere Nachweise
Formulare
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Das Einrichten einer Auskunfts- und Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
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