Sterbefall im Ausland

    Sterbefall im Ausland

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Der Tod einer in Eitorf verstorbenen Person muss im Standesamt Eitorf spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. 

    Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

    Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

    • Jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, angezeigt werden
    • Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
    • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • der letzte Ehepartner,
      • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
      • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
      • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
      • die Nachlassabwicklung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d85502e84573849e3516228e99726d9a

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

    • Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
    • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben)

    Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
    Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de