Sterbefall im Ausland

    Sterbefall im Ausland

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Hinweis für Bestatter:

    Alle Bestatter werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu faxen/mailen. Die Fälle werden beurkundet und der Bestatter wird informiert, dass abgeholt werden kann. Die Abholung erfolgt gegen Einreichung der Originale am Fenster, links neben dem Seiteneingang oder in Raum E 01, Konrad-Adenauer-Platz 9. Bei Fragen ist der telefonische Kontakt unter 02202 14-2410 möglich. E-Mail-Adresse: sterbefall@stadt-gl.de.

     

    Beurkundung von Sterbefällen

    Beim Standesamt werden Sterbefälle beurkundet, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten sind. Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die ausgestellten urkundlichen Dokumente vom Standesamt in Empfang nehmen.

    Sterbefall im Ausland
    Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, kann nachträglich die Anlegung eines deutschen Sterberegisters beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der /des Verstorbenen lag.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6df8e9306e67faca33a529a21cf92d69

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus Geburts-, Ehe- und Sterberegister 10,- €
    • Jede weitere Ausfertigung der gleichen, gleichzeitig beantragten Urkunde 5,- €
    • Auskunft Personenstandsregister 6,- €


    Ausnahmen: Die Urkundenausstellung ist gebührenfrei, wenn der Bezug von Sozialleistungen nachgewiesen wird oder wenn in dem Gesetz, nach dem die Vorlage der Urkunde verlangt wird, eine Gebührenfreiheit ausdrücklich vermerkt ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de