Sterbefall im Ausland
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Hinweis für Bestatter:
Alle Bestatter werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu faxen/mailen. Die Fälle werden beurkundet und der Bestatter wird informiert, dass abgeholt werden kann. Die Abholung erfolgt gegen Einreichung der Originale am Fenster, links neben dem Seiteneingang oder in Raum E 01, Konrad-Adenauer-Platz 9. Bei Fragen ist der telefonische Kontakt unter 02202 14-2410 möglich. E-Mail-Adresse: sterbefall@stadt-gl.de.
Beurkundung von Sterbefällen
Beim Standesamt werden Sterbefälle beurkundet, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten sind. Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die ausgestellten urkundlichen Dokumente vom Standesamt in Empfang nehmen.
Sterbefall im Ausland
Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, kann nachträglich die Anlegung eines deutschen Sterberegisters beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der /des Verstorbenen lag.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt nach den benötigten Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus Geburts-, Ehe- und Sterberegister 10,- €
- Jede weitere Ausfertigung der gleichen, gleichzeitig beantragten Urkunde 5,- €
- Auskunft Personenstandsregister 6,- €
Ausnahmen: Die Urkundenausstellung ist gebührenfrei, wenn der Bezug von Sozialleistungen nachgewiesen wird oder wenn in dem Gesetz, nach dem die Vorlage der Urkunde verlangt wird, eine Gebührenfreiheit ausdrücklich vermerkt ist.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen