Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Fami-liennachzug eines ausländischen minderjährigen Kindes zu einem deutschen Elternteil

    Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen

    Ausländische, minderjährige, ledige Kinder können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte
    Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.

    Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.40 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Weitere Informationen erhalten Sie vom jeweiligem Team.

    Voraussetzungen

    • Ein personensorgeberechtigter Elternteil besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Das Kind verfügt über ein gültiges Identitätsdokument.
    • Das Kind besitzt das erforderliche Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war.
    • Das Kind ist bei Antragstellung minderjährig, weder verheiratet noch geschieden oder verwitwet.
    • Der deutsche Elternteil hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Die Vater oder Mutterschaft zum Kind ist erwiesen.
    • Der deutsche Elternteil ist tatsächlich und rechtlich bereit sowie in der Lage eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem zuziehenden Kind herzustellen. Dies wird angenommen, wenn das Personensorgerecht für das Kind besteht. Das Personensorgerecht ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis jedoch keine Voraussetzung.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund für das Kind vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

     

    Verfahrensablauf

    • Sofern für die Einreise nach Deutschland erforderlich, ist bei einer deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise ein nationales Visum für das Kind zu beantragen.
    • Nach der Einreise ist für das Kind die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen, bevor der Zeitraum des visafreien Aufenthalts bzw. die Gültigkeit des Visums endet.
    • Informieren Sie sich, ob die zuständige Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, ist ein Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang des Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und die Identität des Kindes sowie die vorliegenden Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte alle Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (kurz: eAT-Karte) die Fingerabdrücke des Kindes genommen. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Spätestens sechs bis acht vor Ablauf der visafreien Aufenthaltszeit bzw. des Visums sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

    Kosten

    50 Euro Bemerkung: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Nachzug zu deutschen Familienangehörigen auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDeutschen/nachzug-zu-deutschen-node.html Informationen zum Nachzug zu deutschen Familienangehörigen auf der Webseite der Bundesregierung: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/familiennachzug/kindernachzug

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de