Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ausländische Kinder von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Pass
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
- Geburtsurkunde (nur beim ersten Antrag)
Bei Volljährigkeit zusätzlich:
- aktuelle Schulbescheinigung / Nachweis über Ausbildung / Nachweis über Studium
- oder aktuelle Einkommensnachweise sowie Nachweise zur Höhe der Unterkunftskosten
Voraussetzungen
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- mind. ein Elternteil muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen. Es werden Fingerabdrücke aufgenommen.
- Kinder unter 18 Jahren müssen in Begleitung mind. einer oder eines Sorgeberechtigten vorsprechen, von der oder dem zweiten Sorgeberechtigten wird eine Vollmacht benötigt.
- Volljährige Kinder müssen nachweisen, dass sie sich noch in einer (schulischen) Ausbildung oder einem Studium befinden oder, dass der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichergestellt wird.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG
Verfahrensablauf
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Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.
Fristen
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Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei
- Ersterteilung max. 3 Jahre
- Verlängerung max. 5 Jahre
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024
Stichwörter
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