Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Fami-liennachzug eines ausländischen minderjährigen Kindes zu einem deutschen Elternteil

    Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Ausländische Kinder von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. 

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Bei Volljährigkeit zusätzlich:

    • aktuelle Schulbescheinigung / Nachweis über Ausbildung / Nachweis über Studium
    • oder aktuelle Einkommensnachweise sowie Nachweise zur Höhe der Unterkunftskosten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • mind. ein Elternteil muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben
    • Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen. Es werden Fingerabdrücke aufgenommen.
    • Kinder unter 18 Jahren müssen in Begleitung mind. einer oder eines Sorgeberechtigten vorsprechen, von der oder dem zweiten Sorgeberechtigten wird eine Vollmacht benötigt.
    • Volljährige Kinder müssen nachweisen, dass sie sich noch in einer (schulischen) Ausbildung oder einem Studium befinden oder, dass der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichergestellt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

    Fristen

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    Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei 

    • Ersterteilung max. 3 Jahre
    • Verlängerung max. 5 Jahre

    Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de